Hierfür sind wir bekannt
Wir verwalten Friedhöfe in der Funktion des Friedhofsgärtners
im Auftrag konfessioneller Kirchengemeinden
Evangelischer Friedhof RS-Lennep
- Verwalter i.A. der Ev. Kirchengemeinde
Katholische Friedhöfe RS-Lennep
- Verwalter i.A. der Kath. Kirchengemeinde
Katholischer Friedhof RS-Lüttringhausen
- Verwalter i.A. der Kath. Kirchengemeinde
Unser Leistungsspektrum
Unsere Passion: Friedhöfe strukturieren
Die Bestattungskultur hat sich merklich verändert. Eine Herausforderung für alle Friedhofsträger,
die diesem Zeitgeist mit ihren, bedingt durch Belegungen, auf Jahrzehnte festgelegten Flächen, entsprechen müssen. Das friedhofsspezifische Einbinden z.B. pflegefreier Grabarten oder stimmige Gemeinschaftsanlagen ist Voraussetzung für den Unterhalt dieser Traditionsorte.
Wir beraten Friedhofsausschüsse in puncto Gestaltung und technischer Umsetzung,
planen ortsgebundene Möglichkeiten und verwirklichen diese.
Wir vor Ort: Abwicklung der Beisetzungen
Beratung Hinterbliebener zu Grabarten und Bestattungsmöglichkeiten
Aushub der Bestattungsstelle, incl. der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen
Führen der Trauergemeinde von der Kapelle zum Beisetzungsort
Verschütten des Grabes, Ablegen der Trauerspenden
Entsorgen der Gebinde 6 Wochen nach dem Begräbnis
Aus- und Umbettungsarbeiten
Wir vor Ort: Friedhofsrahmenpflege
Ein Friedhofsgärtner ist in seiner Funktion gleichzusehen wie ein Hausmeister in öffentlichen
Einrichtungen. Im obliegt die gärtnerische Gestaltung und Pflege der allgemeinen Grünflächen
und Bepflanzungen, im Detail:
Reinigen der Wege, Zugänge und Bürgersteige, einschließlich Winterdienst
Instandhaltung der friedhofseigenen Verkehrswege in Abstimmung mit dem Friedhofsausschuss
Mähen der Rasenflächen
Pflege der Gehölze einschließlich Unkrautbeseitigung
Beobachtung und Pflege der Bäume
Schneiden der gemeindeeigenen Hecken
Bedarfsgerechtes entleeren der Abfallkörbe
Warten der Wasserstellen
Wir vor Ort: Aufsicht auf dem Friedhof
Auskunft an Angehörige und Gewerbetreibende
Überwachung der Einhaltung von Friedhofsordnung und Ordnungsvorschriften durch Benutzer, Besucher und Gewerbetreibende
Bei Gefahr im Verzug Einleitung der unmittelbar erforderlichen Maßnahmen